Arbeitsrecht
Unter den Oberbegriff des Arbeitsrechtes fallen alle gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Bestimmungen, die in Bezug auf die unselbstständige Erwerbstätigkeit gelten. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen sich nach dem Arbeitsrecht an verschiedenen Vorgaben orientieren und besitzen sowohl Rechte als auch Pflichten. Grundsätzlich lässt sich zwischen dem für einzelne Arbeitsverhältnisse geltenden Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht) und dem Kollektivarbeitsrecht, das beispielsweise die Gesetzeslage rund um Arbeitnehmervertretungen in Form von Gewerkschaften, unterscheiden.
Geschichtliche Entwicklung des Arbeitsrechtes
Rechtliche Regelungen rund um das Themenfeld Arbeit sind bereits aus dem Altertum bekannt. Der eigentliche Beginn der arbeitsrechtlichen Geschichte wird allerdings allgemein auf die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts datiert. Zu diesem Zeitpunkt nahm die Zahl der unselbstständig Beschäftigten im hohen Maße zu. Als eine der ersten gesetzlichen Festlegungen gilt die Beschränkung der Arbeitszeit für Kinder in den Fabrikgesetzen aus dem Jahr 1833 in England.
Quellen des Arbeitsgesetzes
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gibt es in Deutschland kein einzelnes Gesetzbuch, indem alle Regelungen bezüglich des Arbeitsrechtes zusammengefasst werden. Stattdessen beschäftigen sich zahlreiche Einzelgesetze vom Kündigungsschutzgesetz bis zum Arbeitszeitgesetz mit Aspekten des Arbeitsrechtes. Die Basis aller Arbeitsverhältnisse und damit auch der Anwendung des Arbeitsrechtes ist allerdings stets ein Arbeitsvertrag, der zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei jeder Beschäftigung geschlossen werden muss. Wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, so müssen alle diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften, die teilweise sogar den EU-Verordnungen zu entnehmen sind, berücksichtigt werden.
Wesentliche Regelungen im Individualarbeitsrecht
Zunächst einmal ist vorgeschrieben, welche Angaben im Arbeitsvertrag zu machen sind. Dazu gehören neben dem Arbeitsort auch die Tätigkeit des Arbeitnehmers sowie die Höhe der Entlohnung und die vereinbarte Arbeitszeit. Besonders bedeutend in Bezug auf den Arbeiterschutz sind vor allem die Regelungen zum Urlaubsanspruch, der Kündigungsschutz, der Mindestlohn und die maximale Höchstarbeitszeit.
Konkret fallen unter das Arbeitsrecht damit unter anderem:
- Nachweisgesetz
- Mindestlohngesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Gleichbehandlungsgesetz
- Altersteilzeitgesetz
- Berufsbildungsgesetz
- Mitbestimmungsgesetz
- Betriebsverfassungsgesetz
- Kündigungsschutzgesetz