Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht oder auch Straßenverkehrsrecht, welches seine Ursprünge im Jahr 1909 hat, sichert einen funktionierenden Ablauf des Verkehrs. Das Verkehrsrecht stellt daher sicher, dass der Verkehr egal ob zu Fuß, Fahrrad, Zug, Schiff, Flugzeug oder mit dem Auto ordnungsgemäß abläuft. Das Straßenverkehrsrecht setzt sich aus mehreren verschiedenen Regelungen und Verordnungen zusammen und ist daher sehr komplex. Dies und die großen Unterschiede der einzelnen Teilgebiete führen dazu, dass nur schwer eine zugrundeliegende Systematik definiert werden kann.
Das Verkehrsrecht verfügt über eine Reihe an Rechtsverordnungen, im Folgenden werden die wichtigsten genannt und erläutert: Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) beinhaltete die Grundlagen des deutschen Verkehrsgesetzes. Die meisten wichtigen Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr sind darin geregelt, dies reicht von dem Erteilen der Fahrerlaubnis, über die Haftung des Fahrzeughalters bis hin zur 0,5-Promille-Grenze.
Zusätzlich existiert die Straßenverkehrsordnung (StVO), welche die Pflichten für Teilnehmer des Straßenverkehrs beinhaltet. Zu dem Inhalt gehören Warnzeichen, Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie das Halten und Parken, um nur einige Punkte zu nennen. Darüber hinaus existiert noch die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) diese beschäftigt sich hauptsächlich mit den technischen Grundvoraussetzungen für die Teilnahme am Verkehr. Zusätzlich gibt es die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) welche sich im Detail mit dem Erlangen, sowie Verlieren der Fahrerlaubnis befasst. Schließlich gibt es noch die Fahrzeug-Zulassungsordnung (FZV) welche die Verwaltung von Kfz-Kennzeichen und Fahrzeugdaten regelt.
Verstöße gegen das Verkehrsrecht werden je nach ihrer Schwere und den involvierten Parteien in unterschiedlichen Regelwerken behandelt. Bei schwerwiegenden Verstößen, wie etwa fahrlässige Körperverletzung oder auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis, kommt das Verkehrsstrafrecht zum Einsatz und kann neben Geld und Fahrerlaubnis Entzug auch Freiheitsstrafen setzen. Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht regelt Strafen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, wie etwa das Überfahren eines Stoppschildes. Das Verkehrszivilrecht befasst sich hingegen mit Ansprüchen zwischen Privatpersonen, wie etwa Haftungen aus einem Unfall.