Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den Grundrechten unvereinbar
Heidenspaß-Party am Karfreitag? Künftig vielleicht sogar möglich. Das BVerfG bejaht nämlich zunächst die Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung des Karfreitags als...