Demnächst: Cannabis auf Rezept für Schwerkranke

von justico.de am 24.01.2017

Künftig soll es schwer kranken Patienten möglich sein, auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden zu können. Der Bundestag hat nun einen entsprechenden Entwurf - BT-Drs. 18/8965 - beschlossen. Danach bleibt Cannabis als Rauschmittel weiterhin verboten. Es kann aber verschrieben werden, wenn eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder die Symptome erwartet wird (z.B. bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen). Der Anbau zu medizinischen Zwecken soll dabei staatlich geregelt werden. Die behandelnden Ärzte können selbst entscheiden, ab welchem Zeitpunkt sie die Verschreibung von Cannabis für sinnvoll und notwendig erachten. Das entsprechende Gesetz soll im März 2017 in Kraft treten.


http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808965.pdf