Elb-Ausbau weiterhin möglich, aber nur mit Nachbesserungen

von justico.de am 10.02.2017

Open-End eines bisher zehn Jahre andauernden Streites zwischen Umweltschutz und Wirtschaftsinteressen: Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil klargemacht, dass Hamburg die Elbe weiter ausbaggern darf, damit auch die größten Containerschiffe den Hafen anlaufen können. Die Kosten des Gerichtsverfahrens muss die Hansestadt trotzdem tragen: Denn der von Hamburg und dem Bund vorgelegte Planfeststellungsbeschluss sei "rechtswidrig und nicht nachvollziehbar". So seien unter anderem die möglichen Auswirkungen eines höheren Salzgehalts durch die Elbvertiefung nicht ausreichend geprüft worden und keine ausreichenden Ausgleichsflächen für seltene Pflanzenarten gefunden worden. Die Fehler können zwar noch geheilt werden - sorgen jedoch dafür, dass in absehbarer Zeit mit dem Umbau nicht begonnen werden darf.

http://bundesverwaltungsgericht.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=6