Olympia-Sieger Christoph Harting droht juristisches Nachspiel

von justico.de am 07.09.2016

Haben Sie auch die Olympischen Spiele verfolgt und gesehen, wie sich der Olympia-Sieger Christoph Harting während der Medaillenverleihung verhalten hat? Harting hat gepfiffen und getanzt, als bei der Siegerehrung die deutsche Nationalhymne gespielt wurde. Einer Privatperson missfiel dieses Verhalten nun derart, dass sie Anzeige gegen Harting wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole - hier der Verunglimpfung der Hymne der Bundesrepublik - nach § 90a StGB erstattet hat. Da die Verleihung live aus Brasilien übertragen wurde, konnte jeder sein Verhalten mitverfolgen und eine Verfolgung nach § 90a StGB ist damit auch in Deutschland nach § 9 StGB möglich. Auch Bruder Robert Harting kam mit dieser Norm schon in Berührung, nachdem er sein offizielles Trikot nach einem Medaillengewinn vor laufender Kamera zerrissen hatte.

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