Erbrecht in Linden

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Rechtstipps

  1. Lieber ein Autogramm mehr! Formwirksamkeit eines aus mehreren Seiten bestehenden Testaments
    Lieber ein Autogramm mehr! Formwirksamkeit eines aus mehreren Seiten bestehenden Testaments
    +++ Privatschriftliches Testament +++ Formwirksamkeit +++ Unterschrift +++ §§ 2247 I, 125 BGB +++ Sachverhalt (leicht abgewandelt): Am 12.09.2012 verfasste der verwitwete...
  2. Bindungswirkung mit dem Tod des Ehegatten -- und nicht mit der Demenz!
    Bindungswirkung mit dem Tod des Ehegatten -- und nicht mit der Demenz!
    +++ Gemeinschaftliches Testament +++ Wechselbezügliche Verfügungen +++ Widerruf +++ §§ 2270 f. BGB +++ Sachverhalt: Am 16.09.2012 verstarb E in seiner Wohnung in S. Er...
  3. Gezeichnet ist nicht geschrieben!
    Gezeichnet ist nicht geschrieben!
    +++ Testament +++ Eigenhändig ge- und unterschriebene Erklärung +++ Formwirksamkeit +++ § 2247 BGB +++ Sachverhalt (stark vereinfacht und abgeändert): Der am 04.05.2013...
  4. Schadensersatz „statt der Leistung" oder doch „neben der Leistung"? Oder: Warum helfen Begriffe wie Äquivalenz- bzw. Integritätsinteresse nicht weiter?
    Schadensersatz „statt der Leistung" oder doch „neben der Leistung"? Oder: Warum helfen Begriffe wie Äquivalenz- bzw. Integritätsinteresse nicht weiter?
    Der folgende Problembeitrag befasst sich mit einem absoluten Klassiker des Pflichtfachstoffs, nämlich der Abgrenzung von Schadensersatz statt der Leistung und...
  5. Schwerer Süden, leichter Norden? Vorurteil oder Fakt?
    Schwerer Süden, leichter Norden? Vorurteil oder Fakt?
    Nicht selten hat ein Studienplatzwechsel seine eigentliche Ursache darin, dass der Betroffene meint, in diesem oder jenem Bundesland sei das Staatsexamen einfacher zu...
  6. Geteiltes Glück ist doppeltes Glück?
    Geteiltes Glück ist doppeltes Glück?
    +++ Zugewinnausgleich +++ Privilegierter Erwerb, fiktives Anfangsvermögen +++ § 1374 BGB +++ Sachverhalt: M und F heirateten im Juli 1971 und haben drei mittlerweile...
  7. Schmerzensgeld" für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nicht vererblich
    Schmerzensgeld" für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nicht vererblich
    +++ Geldentschädigungsanspruch bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts +++ Keine Vererblichkeit des Anspruchs +++ § 823 BGB +++ Art. 2 I, 1 I GG...