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Schmerzensgeld" für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nicht vererblich
+++ Geldentschädigungsanspruch bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts +++ Keine Vererblichkeit des Anspruchs +++ § 823 BGB +++ Art. 2 I, 1 I GG...