Verfassungsrecht
Als Verfassungsrecht wird gemeinhin zunächst nur das Grundgesetz sowie allenfalls noch die Summe der Verfassungstexte der Länder der Bundesrepublik Deutschland verstanden.
Als Verfassungsrecht wird gemeinhin zunächst nur das Grundgesetz sowie allenfalls noch die Summe der Verfassungstexte der Länder der Bundesrepublik Deutschland verstanden.