Erfolgloser Eilantrag gegen die Abschiebung nach Afghanistan und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

von justico.de am 28.09.2017

Ein Rechtsanwalt wollte verhindern, dass sein Mandant, ein afghanischer Asylbewerber, in sein Heimatland abgeschoben wird. Im Jahr 2001 war der Mann nach Deutschland gekommen; sein Asylantrag wurde 2013 abgelehnt. Er klagte erfolglos gegen die Entscheidung und versuchte schließlich vor zwei Wochen, per Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eine drohende Abschiebung zu verhindern. Schlussendlich wandte er sich nach Karlsruhe, tauchte aber zuvor unter, um sich einer Abschiebung zu entziehen. Aber auch das Bundesverfassungsgericht hat nun den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Az.: 2 BvQ 56/17 - gegen die Abschiebung abgelehnt. Zudem verhängten die Richter gegen den Anwalt eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 2.600 Euro, denn dieser habe zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gewusst, dass der Asylbewerber untergetaucht war und deshalb nicht abgeschoben werden konnte.

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-080.html