BVerfG entscheidet: Erdogan durfte in Deutschland auftreten

von justico.de am 16.03.2017

Die gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten in Deutschland gerichtete Verfassungsbeschwerde - Az.: 2 BvR 483/17 - ist nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig. Der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim trat am 18.02.2017 in Oberhausen öffentlich auf. Staatsoberhäupter hätten zwar weder von Verfassungs wegen, noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und könnten sich in ihrer amtlichen Eigenschaft auch nicht auf Grundrechte berufen. Für einen derartigen Auftritt sei zudem die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich, da diese für auswärtige Angelegenheiten zuständig sei. Es mangele jedoch an der Beschwerdebefugnis, denn der Beschwerdeführer habe nicht hinreichend substantiiert dargelegt, dass er selbst betroffen sei.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/03/rk20170308_2bvr048317.html