Baurecht in Marl

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Anwälte
  1. Erich Heinrich Witte Rechtsanwalt

    Bergstr. 169
    45770 Marl (Drewer-Süd)

Rechtstipps

  1. Nachbarschutz für Wohnungseigen-tümer -- Reichweite und Grenzen
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    +++ Nachbarbegriff +++ Gebot der Rücksichtnahme +++ Allgemeiner Gebietserhaltungsanspruch +++ Eilrechtsschutz bei Drittanfechtung, §§ 80a, 80 V VwGO +++ Antragsbefugnis...
  2. Rechtswidrig beseitigtes Baudenkmal? Dann ist es jetzt ja kein Denkmal mehr!
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    +++ Voraussetzungen der bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung +++ Denkmaleigenschaft als Versagungsgrund für die Baugenehmigung gem. § 35 II, III S. 1 Nr. 5 BauGB...
  3. Ortsgebundenheit von Mobilfunksendeanlagen im Außenbereich? -- Nicht so streng!
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    +++ Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 I Nr. 3 BauGB +++ Ortsgebundenheit öffentlicher Versorgungseinrichtungen +++ Rechtsschutz gegen...
  4. Zulässigkeit der Anfechtungsklage / Klagebefugnis: Drittanfechtung
    Zulässigkeit der Anfechtungsklage / Klagebefugnis: Drittanfechtung
    +++ Drittanfechtungsklage +++ Verwaltungsakt mit Drittwirkung +++ Klagebefugnis +++ Sachverhalt: A und D sind Grundstücksnachbarn. A möchte in dem Gebäude auf seinem...
  5. Die elfjährige Eisprinzessin Alexandra oder das Recht am eigenen Bild
    Die elfjährige Eisprinzessin Alexandra oder das Recht am eigenen Bild
    +++ Bildberichterstattung über Teilnahme eines elfjährigen Kindes an Sportveranstaltung +++ Notwendigkeit der Einwilligung des Betroffenen +++ Abwägung mit...
  6. Schmerzensgeld" für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nicht vererblich
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    +++ Geldentschädigungsanspruch bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts +++ Keine Vererblichkeit des Anspruchs +++ § 823 BGB +++ Art. 2 I, 1 I GG...
  7. Schwerer Süden, leichter Norden? Vorurteil oder Fakt?
    Schwerer Süden, leichter Norden? Vorurteil oder Fakt?
    Nicht selten hat ein Studienplatzwechsel seine eigentliche Ursache darin, dass der Betroffene meint, in diesem oder jenem Bundesland sei das Staatsexamen einfacher zu...