Steuerrecht
Das Steuerrecht ist jener Teil des Abgabenrechts, der die Regelung der Steuern beinhaltet. Zusätzlich beinhaltet das Gesetz auch, wie die Steuern verwaltet werden. Im Speziellen wird die Höhe der einzelnen Steuern wie der Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragssteuer sowie der Körperschaftssteuer geregelt, darüber hinaus wird festgehalten wann, wie, sowie von wem die Steuern eingehoben werden. Das Steuerrecht hat hierbei einen sehr großen Zusammenhang mit dem öffentlichen Recht und dem Verwaltungsrecht.
Steuer sind Gebühren, die vom Staat eingehoben werden, ohne eine direkte Gegenleistung. Diese Gebühren treffen alle Personen, und werden zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben genutzt. Hierbei sind Steuern nicht in einem einzelnen Gesetzbuch geregelt, sondern finden ihren Ursprung im Grundgesetz und werden in unterschiedlichen Gesetzen konkretisiert. Im Weiteren kann zwischen dem allgemeinem oder auch Verfahrens-Steuerrecht und dem besonderen oder auch Materiellen-Steuerrecht unterschieden. Das allgemeine Steuerrecht befasst sich hierbei mit den verfahrensrechtlichen Aspekten der Steuererhebung, während das spezielle Steuerrecht sich mit den wichtigsten Einzelsteuergesetzen beschäftigt. Darüberhinaus können noch folgende Einteilungen der Steuern getroffen werden:
- Werden die Steuern direkt (z. B. Einkommenssteuer) oder indirekt (z. B. Umsatzsteuer) eingehoben.
- Handelt es sich um eine wiederkehrende oder einmalige (z. B. Erbschaftssteuer) Steuern.
- Der Gegenstand der Besteuerung (z. B. Einkommenssteuer oder Zölle).
- Wer die Steuereinnahmen erhält, Bund, Land, Gemeinde oder Kirche.
In der folgenden Tabelle werden die am meisten bekannten Steuern nach Art der Erhebung unterteilt dargestellt:
Direkt |
Indirekt |
---|---|
Lohnsteuer und andere Einkommenssteuern |
Umsatzsteuer |
Körperschaftssteuer |
Abgeltungsteuer |
Kraftfahrzeugsteuer |
Energiesteuer |
Solidaritätszuschlag |
Tabaksteuer |
Erbschaftsteuer |
Branntweinsteuer |
Grunderwerbsteuer |
Kaffeesteuer |
Gewerbesteuer |
Versicherungssteuer |
Grundsteuer |
Stromsteuer |
Wird gegen das Steuerrecht verstoßen, so tritt das Steuerstrafrecht in Kraft, dieses regelt zum Beispiel den Umgang mit Steuerhinterziehung. Wird dem Finanzamt über steuerlich wichtige Tatsachen unrichtig oder unvollständig berichtet, so macht sich diese Person strafbar. Die Strafe richtet sich hierbei an der Höhe des Steuerschadens und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonderen Fällen kann auch bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verhängt werden.