Erbrecht in Sankt Georgen im Schwarzwald

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Rechtstipps

  1. Berechnung der „Wartezeit" für die Anwendbarkeit des KSchG
    Berechnung der „Wartezeit" für die Anwendbarkeit des KSchG
    +++ Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ++ Anwendbarkeit des KSchG +++ Wartezeit +++ § 1 I KSchG+++ § 193 BGB +++ Sachverhalt (stark...
  2. Vom Staat zur Straftat verführt -- Zu den Folgen einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation
    Vom Staat zur Straftat verführt -- Zu den Folgen einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation
    +++ Einfuhr von Betäubungsmitteln, § 29 I S. 1 Nr. 1 BtMG +++ Rechtsstaatswidrige Tatprovokation +++ Grundsatz des fairen Verfahrens, Art. 6 I S. 1 MRK +++ Strafbarkeit...
  3. Schwerer Süden, leichter Norden? Vorurteil oder Fakt?
    Schwerer Süden, leichter Norden? Vorurteil oder Fakt?
    Nicht selten hat ein Studienplatzwechsel seine eigentliche Ursache darin, dass der Betroffene meint, in diesem oder jenem Bundesland sei das Staatsexamen einfacher zu...
  4. Einwendungen im Personengesellschaftsrecht und die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft
    Einwendungen im Personengesellschaftsrecht und die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft
    Der Beitrag untersucht die Folgen der Nichtigkeit und des Widerrufs von Gesellschaftsverträgen. Es werden die Probleme einer Rückabwicklung in Vollzug gesetzter...
  5. Überprüfung von behördlichen Ermessensentscheidungen in der Klausur
    Überprüfung von behördlichen Ermessensentscheidungen in der Klausur
    +++ Vor- und Nachteile von Ermessensnormen +++ Prüfungsmaßstab behördlicher Ermessensentscheidungen +++ Ermessensfehler +++ Anmerkung: Der nachfolgende Beitrag richtet...
  6. Geteiltes Glück ist doppeltes Glück?
    Geteiltes Glück ist doppeltes Glück?
    +++ Zugewinnausgleich +++ Privilegierter Erwerb, fiktives Anfangsvermögen +++ § 1374 BGB +++ Sachverhalt: M und F heirateten im Juli 1971 und haben drei mittlerweile...
  7. Schmerzensgeld" für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nicht vererblich
    Schmerzensgeld" für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nicht vererblich
    +++ Geldentschädigungsanspruch bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts +++ Keine Vererblichkeit des Anspruchs +++ § 823 BGB +++ Art. 2 I, 1 I GG...