Widerrufsbelehrung

Mit unserem kostenlosen Mustertext einer Widerrufsbelehrung können Sie als Verkäufer in der gesetzlich vorgesehen Weise den Käufer über das ihm zustehende Widerrufsrecht aufklären. Hier erklären wir Ihnen, worauf es bei einer Widerrufsbelehrung ankommt und was Sie beachten müssen.

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Was genau ist eine Widerrufsbelehrung?

Kauft ein Verbraucher bei Ihnen als Unternehmer eine Sache, insbesondere etwa im Internet oder auf telefonische Bestellung, steht dem Käufer ein sogenanntes Widerrufsrecht zu. Dieses auf das EU-Recht zurückgehende Recht billigt dem Käufer ein zeitlich befristetes Recht zum begründungsfreien Rücktritt vom Vertragsschluss, dem Widerruf, zu.

Voraussetzung dafür, dass die mindestens zweiwöchige Widerrufsfrist überhaupt zu laufen beginnt, ist, dass Sie als Verkäufer den Käufer rechtzeitig und ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht umfänglich belehren.

Zu einer ordnungsgemäßen Belehrung gehören insbesondere die Angaben darüber, wohin der Widerruf zu richten ist und was die Folgen eines erklärten Widerrufs sind.

Die äußere Form

Für die Widerrufsbelehrung ist die sogenannte Textform vorgeschrieben. Textform bedeutet, dass eine lesbare, dauerhafte Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und erkennbar ist, dass die Erklärung abgegeben wurde, erforderlich ist. Anders als die deutlich strengere Schriftform verlangt die Textform weder eine eigenhändige Unterschrift noch ist die Übermittlung beschränkt.

Vielmehr kann eine Widerrufsbelehrung ohne Weiteres als pdf-Datei via E-Mail, etwa mit der Bestellbestätigung, versandt oder auch per Fax übermittelt werden.

Eine rein mündlich erteilte Widerrufsbelehrung entspricht indessen nicht einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung, auch wenn etwa der Kaufvertrag im Wege einer telefonischen Bestellung abgeschlossen worden ist.

Notwendige Angaben

Anders als praktisch alle anderen rechtswirksamen Erklärungen unterliegt die Widerrufsbelehrung einer sehr strengen Inhaltsanforderung. Aus diesem Grund sind vom Gesetz- und Verordnungsgeber Musterbelehrungen vorgesehen, die etwa im Internet ohne Weiteres abrufbar sind.

Anders als praktisch alle anderen rechtsbeachtlichen Erklärungen kann eine Widerrufsbelehrung nicht im Wege der Auslegung „geheilt“ werden. Unverständlichkeiten, Lücken oder auch nur missverständliche, weil nicht eindeutige, Angaben führen daher stets zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung. Folge hieraus ist, dass die Belehrung als solche fehlerhaft ist und dem Verbraucher ein sehr weitreichendes Widerrufsrecht zusteht.

Aus diesem Grund sollte möglichst von den in dem Muster vorgesehenen Text, mit Ausnahme der jeweiligen ergänzungsbedürftigen „Lücken“, gerade nicht abgewichen werden.

Konkret notwendig zu ergänzen sind die Angaben, an wen der Widerruf zu richten ist.

Hier sind der volle Name des Verkäufers, bei einer Unternehmensbezeichnung mit Angabe der Rechtsform, sowie die vollständige Adresse, anzuführen. Die Angabe einer Postfach-Adresse ist bei der Anschrift des Verkäufers nicht mehr zulässig.

Daneben können – müssen aber nicht – Empfangswege wie Fax oder E-Mail angegeben werden, sofern diese auch tatsächlich bestehen. Die Angabe einer unrichtigen Faxnummer oder E-Mail-Adresse, obwohl dem Grunde nach optional, kann zur Unwirksamkeit der Belehrung führen.

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