Arbeitsvertrag

Mit unserem kostenlosen Mustertext eines Arbeitsvertrags können Sie sowohl als Arbeitgeber eine andere Person für sich gegen entsprechendes Entgelt beschäftigen oder als Arbeitnehmer Ihre Arbeitskraft gegen Entlohnung einem anderen anbieten. Hier erklären wir Ihnen, worauf es bei einem Arbeitsvertrag ankommt und was Sie beachten müssen.

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Was genau ist ein Arbeitsvertrag?

Durch den Abschluss eines Arbeitsvertrags verpflichtet sich der Arbeitgeber, den Arbeitnehmer für eine vertraglich bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit entgeltlich zu beschäftigen, also dessen Arbeitskraft nach eigenen Vorgaben und Weisungen entgegen zu nehmen und zu entlohnen.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Vertragsdauer im vertraglich geregelten Umfang täglich oder wöchentlich für eine bestimmte Dauer seine Arbeitskraft allein und uneingeschränkt dem Arbeitgeber zur Erbringung von Diensten nach dessen Vorgabe und Weisung zu erbringen.

Gesetzlich ist der Arbeitsvertag insbesondere in den §§ 611a ff. BGB geregelt. Daneben werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis durch zahlreiche weitere Gesetze im Zivilrecht geprägt und oftmals auch durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen weitergehend bestimmt.

Die äußere Form

Ein Arbeitsvertrag benötigt grundsätzlich keine bestimmte Form. Sie können ohne Weiteres einen Arbeitsvertrag auch mündlich abschließen.

Als Arbeitgeber sind Sie allerdings gesetzlich verpflichtet, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn der Arbeitsaufnahme die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, diese zu unterzeichnen und sie dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, bereits vor der Arbeitsaufnahme die wesentlichen Absprachen und Vertragsbedingungen schriftlich zu fixieren, wobei beide Seiten gewisse Vorgaben beachten sollten.

Angaben, die mindestens enthalten sein müssen

Ein (schriftlicher) Arbeitsvertrag muss zumindest Angaben darüber enthalten

  • Wer Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist
  • Wie viel der Arbeitnehmer in einer bestimmten Zeiteinheit (Tag/Woche/Monat) arbeiten soll
  • Welches Entgelt (Gehalt) der Arbeitgeber hierfür bezahlt

Man spricht in diesem Zusammenhang von den wesentlichen Vertragselementen, den essentialia negotii.

Entgegen weit verbreiteter Auffassung ist die eigene Unterschrift, weder als Arbeitgeber noch als Arbeitnehmer, für den wirksamen Abschluss eines Arbeitsvertrags notwendig. Allerdings muss der Arbeitgeber nach spätestens einem Monat die wesentlichen Vertragsinhalte, einseitig unterschrieben, dem Arbeitnehmer aushändigen.

Unter dem Blickwinkel der Beweisbarkeit erleichtert die – beiderseitige – Unterschrift im Streitfall die Führung des Nachweises darüber, dass man sich konkret auf den schriftlich festgehaltenen Inhalt geeinigt hat.

Angaben und Regelungen, die enthalten sein können

Auch wenn somit ein Arbeitsvertrag dem Grunde nach auf einen „Bierdeckel“ passen könnte, gibt es naturgemäß eine Vielzahl von Regelungen, die einer oder beide Seiten festgehalten wissen will.

Empfehlenswert – aber eben nicht zwingend notwendig – sind unter anderem Angaben im Arbeitsvertrag zu

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Tätigkeitsbeschreibung des Arbeitnehmers
  • Modifikation der vereinbarten Arbeitszeit (innerhalb der gesetzlichen Grenzen)
  • Überstundenvergütung, Gratifikation, Urlaubsgeld, etc.
  • Urlaubsanspruch und -übertragung sowie etwaige Abgeltung
  • Kündigungsfristen (jenseits der gesetzlichen Mindestgrenzen)
  • Zusatzleistungen (Dienstwagen, Dienstwohnung, etc.)
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