Arbeitgeberdarlehen

Mit unserem kostenlosen Mustertext eines Arbeitgeberdarlehensvertrags können Sie als Arbeitgeber die Ausreichung eines vergünstigten Darlehens an einen Ihrer Arbeitnehmer mit diesem vereinbaren. Hier erklären wir Ihnen, worauf es bei einem Darlehensvertrag ankommt und was Sie beachten müssen.

Alles ist selbstverständlich kostenlos:

Einfach die Vorlage für einen Arbeitgeberdarlehensvertrag herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.

Was genau ist ein Arbeitgeberdarlehensvertrag?

Ein Arbeitgeberdarlehensvertrag ist dem Grunde nach ein Darlehens- oder „Kredit“-Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer.

Der hierbei als Darlehensgeber auftretende Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer als Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag auszuzahlen und für eine bestimmte Zeit zur Verfügung zu stellen.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, für die vertraglich bestimmte Laufzeit des Darlehens ein regelmäßig monatliches Entgelt, den Darlehenszins, sowie etwaige Tilgungsleistungen zu erbringen und bei Ablauf der Vertragsdauer das (restliche) Darlehen zurück zu zahlen.

Im Wesen des Arbeitgeberdarlehensvertrags liegt es, dass der Arbeitgeber dem Arbeitsnehmer in der Regel – aber nicht notwendig – günstigere Konditionen als am sonstigen Kreditmarkt erhältlich anbietet, etwa durch keine oder niedrigere Zinsen, Verzicht auf Sicherheiten, etc.

Die äußere Form

Ein Arbeitgeberdarlehensvertrag benötigt grundsätzlich keine bestimmte Form. Sie können ohne Weiteres einen Darlehensvertrag auch mündlich abschließen. Spätestens mit der Auszahlung des Darlehensbetrags an den Arbeitnehmer bekunden Sie durch schlüssiges Verhalten den Abschluss eines solchen Vertrags.

Gleichwohl empfiehlt es sich, gerade auch mit Blick auf die Bestimmungen über etwaige Zins- und Tilgungsleistungen, die wesentlichen Vertragsbestimmungen schriftlich niederzulegen.

Angaben, die mindestens enthalten sein müssen

Ein (schriftlicher) Arbeitgeberdarlehensvertrag muss zumindest Angaben darüber enthalten

  • Wer Darlehensgeber und wer Darlehensnehmer ist
  • Welcher Darlehensbetrag ausgezahlt werden soll
  • Ob und welcher Zins hierfür zu zahlen ist

Man spricht in diesem Zusammenhang von den wesentlichen Vertragselementen, den essentialia negotii.

Regelungen über die Laufzeit des Darlehensvertrages, die Vereinbarung von vorzeitigen Tilgungsleistungen sowie die Rückzahlung des erhaltenen Darlehens sind möglich, aber nicht notwendig.

Angaben und Regelungen, die enthalten sein können

Auch wenn somit ein Arbeitgeberdarlehensvertrag dem Grunde nach auf einen „Bierdeckel“ passen könnte, gibt es naturgemäß eine Vielzahl von Regelungen, die einer oder beide Seiten festgehalten wissen will.

Empfehlenswert – aber eben nicht zwingend notwendig – sind unter anderem Angaben im Darlehensvertrag zu

  • Zeitpunkt der Auszahlung des Darlehensbetrags
  • Regelmäßige Tilgungsleistungen sowie Sondertilgungsleistungen
  • Etwaige anteilige Verrechnung von Tilgungsleistungen mit Vergütungen aus dem Arbeitsverhältnis
  • Regelungen über vorzeitige Rückzahlung, insbesondere bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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