Kaufvertrag

Mit unserem kostenlosen Mustertext eines Kaufvertrags können Sie sowohl als Verkäufer einer anderen Person einen Gegenstand verkaufen oder als Käufer einen solchen erwerben. Hier erklären wir Ihnen, worauf es bei einem Kaufvertrag ankommt und was Sie beachten müssen.

Alles ist selbstverständlich kostenlos:

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Was genau ist ein Kaufvertrag?

Durch den Abschluss eines Kaufvertrags verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die gekaufte Sache zu übergeben, also tatsächlich den Besitz zu verschaffen, und zu übereignen, also rechtlich das Eigentum zu übertragen.

Der Käufer verpflichtet sich, dafür den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Gesetzlich ist dies in § 433 BGB geregelt, wobei die §§ 434 ff. weitergehende Regelungen zum Kaufvertrag enthalten.

Die äußere Form

Ein Kaufvertrag benötigt grundsätzlich keine bestimmte Form. Sie können ohne Weiteres Kaufverträge auch mündlich abschließen, was gerade bei Einkäufen im Alltag die Regel ist. Zwingende Formvorgaben gelten dagegen etwa bei Kaufverträgen über Grundstücke, hier ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Wenn Sie als Verkäufer oder Käufer einen Kaufvertrag schriftlich abschließen wollen, was gerade bei größeren Anschaffungen unter vielerlei Aspekten sinnvoll ist, müssen Sie einige Vorgaben beachten.

Angaben, die mindestens enthalten sein müssen

Ein (schriftlicher) Kaufvertrag muss zumindest Angaben darüber enthalten

  • Wer Käufer und Verkäufer sind
  • Welcher Gegenstand verkauft werden soll
  • Welcher Kaufpreis hierfür gezahlt werden soll

Man spricht in diesem Zusammenhang von den wesentlichen Vertragselementen, den essentialia negotii.

Entgegen weit verbreiteter Auffassung ist dagegen die eigene Unterschrift, weder als Käufer noch als Verkäufer, für den wirksamen Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrags notwendig.

Lediglich unter dem Blickwinkel der Beweisbarkeit erleichtert die – beiderseitige – Unterschrift im Streitfall die Führung des Nachweises darüber, dass man sich konkret auf den schriftlich festgehaltenen Inhalt geeinigt hat.

Angaben, die zudem enthalten sein können

Neben den vorgenannten unverzichtbaren Angaben kann dem Grunde nach jede weitere Vereinbarung zum Inhalt eines Kaufvertrags gemacht werden, solange diese weder gesetzes- noch sittenwidrig ist und auch nicht dem Wesen eines Kaufvertrags gänzlich widerspricht.

Bei sogenannten Formular-Kaufverträgen, also weitgehend oder vollständig vorgefertigten Verträgen, in die beispielsweise nur noch die Mindestangaben eingesetzt werden, gelten weitergehende Beschränkungen, da dann rechtlich Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen können.

Geregelt werden kann ohne besondere Beschränkungen

  • die Fälligkeit des Kaufpreises sowie etwaige Ratenzahlungen
  • die Tragung etwaiger Liefer- oder Versandkosten
  • die Beschränkung oder sogar der Ausschluss von Gewährleistung
  • das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften der gekauften Sache, im Positiven (besondere Qualität, etc.) wie im Negativen (z. B. Unfallwagen, Vorschaden)
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