Kündigung Mietvertrag

Die Kündigung des Mietvertrags

Mit unserem kostenlosen Mustertext einer Kündigung für einen Mietvertrag können Sie als Mieter das mit Ihrem Vermieter bestehende Mitverhältnis fristgemäß beenden. Hier erklären wir Ihnen, worauf es bei einer Kündigung eines Mietverhältnisses ankommt und was Sie beachten müssen.

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Was genau ist eine Kündigung?

Durch die Absendung einer Kündigung erklären Sie den eindeutigen Willen, das bisherige Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden zu wollen. Die Kündigungserklärung muss, damit sie wirksam wird, dem anderen Vertragsteil, hier also dem Vermieter, rechtzeitig zugehen. Durch die Kündigung wird das Mietverhältnis zum Ende der Kündigungsfrist beendet.

Als Folge der Kündigung sind Sie als Mieter verpflichtet, die Ihnen während der Mietzeit überlassenen (Wohn-)Räume zu räumen, also alle eingebrachten Gegenstände hieraus zu entfernen, und diese sodann in ordnungsgemäßem Zustand an Ihren Vermieter zurück zu geben.

Der Vermieter ist verpflichtet, nach Ende des Mietverhältnisses und der abschließenden Abrechnung der Betriebskosten eine eventuell zu Beginn des Mietverhältnisses erhaltene Kaution nebst Zinsen an Sie zurück zu zahlen.

Gesetzlich ist die Kündigung des Mietverhältnisses in den §§ 543 ff., 568 ff. BGB geregelt.

Die äußere Form

Die Kündigung eines Mietverhältnisses unterliegt der sogenannten Schriftform. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Kündigungserklärung zwingend schriftlich niederlegen und auch eigenhändig unterschreiben müssen (§ 568 Abs. 1 BGB). Ihre Unterschrift muss zwar nicht lesbar sein, allerdings genügt ein bloßes „Handzeichen“, eine sogenannte Paraphe, nicht. Sind neben Ihnen selbst noch weitere Vertragsparteien Mieter derselben Räume (z. B. Ehegatte, etc.), muss die Kündigung grundsätzlich dann auch von den weiteren Vertragsparteien mitunterschrieben werden.

Eine Kündigung in elektronischer Form, insbesondere via E-Mail oder SMS, ist ausgeschlossen; hieran würde auch die Verwendung einer elektronischen Signatur nichts ändern.

Ebenso genügt es nicht, wenn Sie die Kündigungserklärung Ihrem Vermieter nur per Fax zukommen lassen. Selbst die „nur zur Fristwahrung vorab“ erfolgende Übermittlung ist unbeachtlich, wenn die eigentliche Originalkündigungserklärung nicht rechtzeitig dem Vermieter zugeht.

Angaben, die mindestens enthalten sein müssen

Eine schriftliche Kündigung muss enthalten

  • Den Adressaten, also den Vermieter
  • Die eindeutige Angabe, das bestehende Mietverhältnis, am besten mit Angabe der gemieteten Räumlichkeiten, beenden zu wollen
  • Den konkreten Zeitpunkt der Beendigung (eine zu kurze Zeitangabe ist unschädlich)

Durch die Angabe des Vermieters, vorzugsweise mit voller Anschrift, soll zum einen verdeutlicht werden, dass es konkret um das jeweilige mit diesem bestehende Mietverhältnis geht. Zum anderen wird so verdeutlicht, dass die Erklärung auch gerade an diesen gerichtet ist.

Die Verwendung des Wortes „Kündigung“ oder „[ich] kündige“ ist nicht zwingend notwendig, aber durchaus sinnvoll. Soweit nach entsprechender Auslegung der Kündigungswille auch anderweitig ermittelt werden kann (z. B. „werde ich dauerhaft und endgültig ausziehen“), kann dies auch genügen – empfohlen werden können solche „Umschreibungen“ allerdings nicht.

Der konkrete Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis nach Ihrer Vorstellung und Ihrem Willen beendet werden soll, sollte ebenfalls eindeutig angegeben werden. Dabei unterliegen Sie bei der sogenannten ordentlichen Kündigung, die keine besonderen Umstände oder Vorfälle erfordert, zwar zumindest den gesetzlichen Kündigungsfristen.

Geht die Kündigung dem Vermieter spätestens am dritten Werktag des Monats zu, so endet das Mietverhältnis – frühestens – zum Ablauf des übernächsten Monats („dreimonatige Kündigungsfrist“).

Eine von Ihnen verkannte, insbesondere zu kurz berechnete, Kündigungsfrist steht der Wirksamkeit Ihrer Kündigung als solcher nicht entgegen, nur kann das Mietverhältnis gleichwohl erst zum „richtigen“ Zeitpunkt beendet werden. Dagegen steht es Ihnen natürlich frei, im Zuge Ihrer Kündigung einen späteren Zeitpunkt als den nächst möglichen zu wählen, etwa, um genügend Zeit für die Wohnungssuche zu haben.

Angaben, die enthalten sein können

Möglich, aber nicht notwendig ist, dass Sie bereits in Ihrer Kündigungserklärung Ihren Anspruch auf Rückzahlung einer Kaution geltend machen oder eine für die monatliche Mietzahlung erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.

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