Königstr. 5
70173 Stuttgart
(Stuttgart-Mitte)
Zivilprozessrecht in Stuttgart
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Anwälte
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Witte, Weller & Partner, Patentanwälte mbB Kanzlei
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Dr. Susanne Kratzsch Rechtsanwältin
Urbanstr. 1
70182 Stuttgart (Stuttgart-Mitte) -
Dr. Ulrich Münzer Rechtsanwalt
Mittlerer Pfad 19
70499 Stuttgart (Hausen)
Rechtstipps
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Beweislastumkehr bei grober Verletzung besonderer, die Bewahrung von Leben und Gesundheit bezweckender Schutz- und Organisationspflichten ("Hausnotrufvertrag")Wie der Bundesgerichtshof - Az.: III ZR 92/16 - entschieden hat, rechtfertigt die grobe Pflichtverletzung aus einem Hausnotrufvertrag die Umkehr der Beweislast zugunsten...
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Bundesgerichtshof entscheidet über Folgen des Missbrauchs des MahnverfahrensIm Zustellungsrecht gilt, dass die Zustellung an dem Tag erfolgte, als der entsprechende Antrag bei Gericht eingegangen ist, wenn mit der Zustellung demnächst zu rechnen...
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Bier darf nicht als als "bekömmlich" vermarktet werdenDarf eine Brauerei mit dem Attribut "bekömmlich" ihr Bier bewerben? - Nach einem Urteil des OLG Stuttgart - Az.: 2 U 37/16 - darf sie das nicht, die Brauerei wurde zur...
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Klagen wegen Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten überwiegend erfolgreichDas VG Stuttgart - Az. 5 K 3991/13, 5 K 1265/14 u.a. - entschied, dass die bei den Demonstrationen gegen "Stuttgart 21" im Stuttgarter Schlossgarten am 30.09.2010...
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Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur Finanzmarktaufsicht zu Unrecht verweigertDie Bundesregierung muss der Opposition im Bundestag grundsätzlich Auskunft über die Deutsche Bahn und über die Finanzmarktaufsicht BaFin erteilen, so ein aktuelles...
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Wohn- oder Geschäftsraum? Das ist hier die Frage! Der BGH gibt seine frühere Rechtsprechung teilweise auf!+++ Abgrenzung zwischen Wohnraum- und Geschäftsraummiete +++ Ausschließliche Zuständigkeit der Amtsgerichte +++ § 23 Nr. 2a GVG +++ Sachverhalt (leicht abgewandelt): M...
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Zuparken eines mobilen „Blitzers" -- ein strafloses Vergnügen?!+++ Störung öffentlicher Betriebe, § 316b StGB +++ Nötigung, § 240 StGB +++ Gewaltbegriff +++ Divergenzvorlage, § 121 II GVG +++ Sachverhalt (vereinfacht): Der zuständige...