Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur Finanzmarktaufsicht zu Unrecht verweigert

von justico.de am 08.11.2017

Die Bundesregierung muss der Opposition im Bundestag grundsätzlich Auskunft über die Deutsche Bahn und über die Finanzmarktaufsicht BaFin erteilen, so ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvE 2/11). Das Staatswohl könne zwar die Beantwortung von Fragen begrenzen, die Regierung müsse dies aber nachvollziehbar begründen und darüber hinaus prüfen, ob Vorkehrungen zur parlamentarischen Geheimhaltung getroffen werden können. Anlass des Verfahrens waren Klagen von Grünen-Abgeordneten und der Grünen-Fraktion im Bundestag. Sie stellten 2010 unter anderem Anfragen an die Bundesregierung zur Aufklärung der Bankenkrise, zur Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie zu Vereinbarungen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn im Hinblick auf das Milliardenprojekt Stuttgart 21. Laut dem Urteil beantwortete die Bundesregierung diese Fragen unvollständig oder überhaupt nicht und verstieß so gegen das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-094.html