Wettbewerbsrecht
Als Wettbewerb wird eine Konkurrenzsituation zwischen den Anbietern oder Nachfragern auf einem Markt definiert. Das Ziel des Wettbewerbsrechts besteht darin, den grundsätzlich gewünschten Wettbewerb auf dem Markt zu regeln. Zum einen soll sich das Wettbewerbsverhalten der Marktteilnehmer innerhalb vernünftiger Grenzen bewegen, zum anderen soll sichergestellt werden, dass der Wettbewerb erhalten bleibt und gefördert wird. Im deutschen Recht umfasst der Wettbewerb das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerbs (das Lauterkeitsrecht) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht). Grundsätzlich enthält das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Vorschriften für das Verhalten im Wettbewerb, während das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Wettbewerb an sich schützt und fördert.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt die Mitbewerber, die Verbraucher und die sonstigen Marktteilnehmer vor nicht fairen geschäftlichen Handlungen. Es dient dem Schutze des Interesses der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Teil des Gesetzes ist eine schwarze Liste mit insgesamt dreißig Handlungsverboten, zu denen untere anderem gehören: Die Verwendung von ungenehmigten Gütezeichen, die Erweckung des Eindrucks, der Verbraucher kann bestimmte Räume nicht ohne vorherigen Vertragsabschluss verlassen und die unwahre Angabe, dass die Ware oder Dienstleistung Krankheiten heilen kann.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen kontrolliert und bekämpft die Anhäufung sowie den Missbrauch von Marktmacht. Zudem überprüft und unterbindet es die Koordination sowie die Einschränkung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer. Für die Durchsetzung des Kartellrechts sind die Wettbewerbsbehörden zuständig. Dies ist auf europäischer Ebene die Europäische Kommission und auf nationaler Ebene das Bundeskartellamt.
Das Europäische Wettbewerbsrecht beinhaltet neben dem Kartellrecht auch das Recht der staatlichen Beihilfen. In Deutschland agierende Unternehmen müssen sowohl das deutsche als auch EU- Kartellrecht beachten. Das deutsche Kartellrecht ist jedoch weitgehend an das Europäische angeglichen. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen werden nach EU-Recht beurteilt, sobald sie den Handel zwischen EU-Mitgliedsstaaten beeinträchtigen können. Wettbewerbsverstöße können die Nichtigkeit von Vereinbarungen, Bußgelder, Vorteilsabschöpfung, strafrechtliche Sanktionen und private Schadensersatzforderungen zur Folge haben.