Die EU-Kommission reagiert mit der Einleitung eines Verfahrens zur Rechtsstaatlichkeit auf die Reformen in Polen. Das Verfahren wird damit zum ersten Mal seit seiner Einführung im Jahr 2014 eingeleitet. Geprüft werden dabei die umstrittenen Reformen in Polen, vor allem die Justizreform, das neue Meldegesetz und die neuen Mediengesetze. Die EU-Kommission wird nun prüfen, ob von diesen Neuregelungen eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit in Polen ausgeht. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden, könnte der Europäische Rat die in Art. 7 des EU-Vertrags vorgesehenen Sanktionen gegen Polen verhängen, z.B. den Entzug der Mitbestimmungsrechte in den EU-Gremien.
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/polen-eu-kommission-verfahren-rechtsstaatlichkeit-eingeleitet/