Familienrecht
Das Familienrecht befasst sich mit allem rechtlichen, was die Familie betrifft. Der Begriff Familie ist hierbei nicht näher definiert. Allgemein sind damit gemeint Familie im engeren Sinne, wie Verwandte und Partnerschaften, aber auch Betreuung und Pflegschaft sind im Familienrecht geregelt.
Im modernen Familienrecht, sind die wesentlichen Tätigkeitsbereiche:
- Scheidungsanträge, die Betreuung während eines Scheidungsverfahrens
- Zugewinnausgleich, nach einer Scheidung
- Unterhaltsberechnungen: Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt
- Verhältnis von nicht verheirateten Eltern
- Feststellung von einer Vaterschaft
- Sorgerecht und Umgangsvereinbarungen, insbesondere für Kinder, aber auch für Enkelkinder
- Gewaltschutzanträge
- Aufsetzen von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Bis zum Jahr 1900 war die Verteilung von Aufgaben in der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch geklärt, danach im Ersten Eherechtsreformgesetz. Hierbei handelte es sich um eine Aufgabenverteilung, die dem klassischen Familienbild entsprach, bei dem der Mann arbeitet und die Frau sich um Haushalt und Kinder kümmert. Auch war der Mann damals der Entscheidungsträger der Familie und könnte seiner Frau beispielsweise verbieten zu arbeiten. Im Laufe der Jahre entwickelte sich das Gesetz weiter und wurde mehr und eine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau wurde mehr und mehr hergestellt. Zugleich traten die Rechte der Kinder insbesondere im Falle einer Trennung in den Vordergrund und ein Ausgleich von unter Anderem Rentenansprüchen nach einer Trennung wurde ebenfalls angestrebt.
Im Falle von Streitigkeiten im Bereich Familienrecht ist das Familiengericht zuständig. Ziel hierbei ist, sowohl die Ehe /Partnerschaft, wie auch eine Trennung möglichst gerecht für alle Beteiligten zu gestalten. Ebenso soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Pflegschaft oder Vormundschaft der zu Pflegende rechtlich geschützt ist. Die Schwierigkeit beim Familienrecht liegt unter anderem darin, dass es sich um einen Bereich handelt, welcher normalerweise privat bleibt und der zudem sehr stark subjektiv wahrgenommen wird. Gerade im Fall von Sorgerechtsstreitigkeiten oder Trennungen ist es hier oftmals schwierig eine wirklich gerechte Lösung zu finden, sodass sich dieser nur möglichst weit angenähert werden kann.
Das Familienrecht ist größtenteils im vierten Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, darüber hinaus gibt es aber noch verschiedene zusätzliche Gesetze, wie zum Beispiel das Lebenspartnerschaftsgesetz und das Unterhaltsvorschussgesetz. Die hohe Anzahl von Gesetzen, sowie viele Reformen führen dazu, dass das Familienrecht sehr unübersichtlich ist. Eine Anwaltspflicht besteht vor dem Familiengericht nicht. Vor dem Hintergrund der Anzahl der Gesetze und Vorschriften, die es im Bereich Familienrecht in Deutschland gibt, ist im Falle von Streitigkeiten die Hilfe eines Anwalts allerdings zu empfehlen. Im Falle von Minderjährigen ist er Pflicht, um die Minderjährigen zu schützen.