Zurechnung nach § 166 BGB (analog): Beim Schuldner ja; beim Gläubiger nein -- jedenfalls bei der Verjährung ...
+++ Wissenszurechnung im Zusammenhang mit Verjährungsbeginn +++ Direkte und analoge Anwendung des § 166 I BGB +++ §§ 166 I, 199 I Nr. 2 BGB +++
Sachverhalt (abgewandelt...