Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht hat einen bedeutenden Stellenwert eingenommen und steht immer wieder im Fokus der gesellschaftlichen Diskussion. Viele haben jedoch nur eine vage Vorstellung davon, welche Rechtsgebiete sich konkret hinter diesen Begriffen verstecken.
Das Bankrecht im Bezug zu staatlichen Institutionen
Wie der Name des umfassenden Rechtsgebietes bereits nahelegt, steht in seinem Mittelpunkt das Bankgeschäft. Die rechtlichen Beziehungen eines Kreditinstituts beschränken sich nicht nur auf das Geschäft mit den Bankkunden sondern erstrecken sich auch auf die staatliche Ebene. Der Banksektor hat eine Vielzahl von Berührungspunkten zu staatlichen Institutionen, die die Kreditinstitute überwachen. Hierzu zählen beispielsweise die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und das Kartellamt. Das Bankrecht reglementiert unter anderem diesen sensiblen Bereich der staatlichen Kontrolle.
Die Rechtsbeziehung zwischen Kreditinstitut und Kunde
Einen weit größeren Anteil der Regelungsmaterie des Bankrechts widmet sich der Beziehung von Kreditinstitut und Kunde. Die Bandbreite an unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen reicht vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) über das Handelsgesetzbuch (HGB) bis hin zu spezielleren Bereichen wie etwa dem Wechsel- oder Scheckgesetz. Das Bedürfnis nach einer Vielzahl von Regelungen erklärt sich dadurch, dass der Bankkunde gegenüber dem Kreditinstitut regelmäßig eine schwächere Verhandlungsposition einnimmt. Der Gesetzgeber ist deswegen aufgerufen, die Materie des Bankrechts umfassend zu regeln und so die Rechte der Kunden zu stärken.
Die Verzahnung von Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Bankrecht ist jedoch kein isoliertes Rechtsgebiet. Vielmehr weist es enge Verzahnungen zum Bereich des Kapitalmarktrechtes auf, da nahezu sämtliche Kreditinstitute Kapitalanlagen anbieten oder vermitteln. Wer sein Kapital auf dem Finanzmarkt anlegen möchte, ist auf die Zusammenarbeit mit den Banken und Sparkassen angewiesen. Das Kapitalmarktrecht gibt die Spielregeln im Bereich des Handels mit Fonds, Wertpapieren und den übrigen Finanzinstrumenten vor.
Bekanntes Praxisbeispiel im Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Widerruf eines Darlehensvertrages ist in der vergangenen Zeit besonders häufig Gegenstand der medialen Berichterstattung gewesen. Anhand dieses Beispiels wird die Praxisrelevanz des Bank- und Kapitalmarktrechtes besonders anschaulich. Ein Anwalt kann seinen Mandanten dabei unterstützen seinen Darlehensvertrag bei einem Kreditinstitut rückgängig zu machen. Die rechtlichen Grundlagen setzen unmittelbar an dem Verhältnis zwischen Bank und Kunden an. Der Darlehenswiderruf stellt damit das bekannteste Anwendungsbeispiels aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht dar.