Schuldrecht

Das Schuldrecht ist Teil des Privatrechts in Deutschland. Konkret umfasst das Schuldrecht den Bereich, der sich mit einem Schuldverhältnis befasst. Hierbei sind sowohl Schuldverhältnisse zwischen natürlichen Personen, wie auch zwischen juristischen Personen gemeint. Betroffen sind mindestens zwei Parteien, bei denen entweder gegenseitig Leistung gefordert werden kann oder einer vom anderen eine Leistung einfordern kann. Am häufigsten geht es im Schuldrecht um finanzielle Leistung, die eine Partei der anderen schuldet. Neben diesen, kann aber auch zum Beispiel ein bestimmtes Handeln oder das Unterlassen von selbigem eine Leistung im Sinne des Schuldrechts darstellen.

Ein Schuldverhältnis kann aus einem Vertrag entstehen, wie einem Arbeitsvertrag oder einem Kaufvertrag entstehen. Eine weitere Möglichkeit ist eine Bürgschaft, bei der der Bürge für eine andere Person einsteht und deren finanzielle Verpflichtung übernimmt. Auch Miet-, Pacht- oder Leihverträge sind Verträge aus denen Schuldverhältnisse folgen.

Außerdem kann ein Schuldverhältnis aus gesetzlichen Gründen entstehen, wie zum Beispiel aus dem Haftungsrecht, diese Schuldverhältnisse entstehen nach einem Unfall oder einer Sachbeschädigung. Durch den entstandenen Schaden, ist ein Schuldverhältnis zwischen den beteiligten Personen entstanden, welches in der Regel finanzieller Natur ist.  

Auch wenn das Schuldrecht personenbezogen ist, können auf verschiedene Arten weitere Parteien involviert sein. Ein häufiger Fall ist das Erbrecht. Stirbt einer der Beteiligten, so können seine Erben die Schuld einfordern, beziehungsweise selbst zum Begleichen der Schuld verpflichtet sein. Außerdem kann zum Beispiel, wenn eine Arbeitsleistung geschuldet ist, diese im Auftrag ausgeführt werden, bzw. eine weitere Person mit der Erfüllung der Schuld beauftragt werden.

Die Parteien im Schuldrecht heißen Gläubiger und Schuldner. Der Schuldner ist dabei die Partei, die etwas schuldet und der Gläubiger die Partei, die etwas einfordert. Grundsätzlich ist es so, dass die Schuld entweder erbracht werden muss oder tatsächlich unmöglich sein, damit das Schuldverhältnis erlöscht. Letzteres kann aber Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Das würde bedeuten, dass der Gläubiger auf eine Leistung verzichtet und im Gegenzug zum Beispiel sein Geld zurück fordert.