Vertragsrecht
Das Vertragsrecht umfasst dem Grunde nach alldiejenigen Vorschriften, welche das Zustandekommen, die Gültigkeit und die Durchführung von Verträgen, insbesondere auch bei Eintritt nicht vorhergesehener Entwicklungen, sei es zwischen den Vertragsparteien oder auch außerhalb deren Einflussphäre, regeln.