Polizei- und Sicherheitsrecht

Zum Polizei- und Sicherheitsrecht lassen sich alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zählen, die das Handeln der Polizei wie auch aller anderen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Abwehr von Gefahren, gleich welcher Art, regeln. Nicht zum Polizei- und Sicherheitsrecht dagegen die Regelungen über die Strafverfolgung, auch wenn diese primär zunächst von der Polizei vorgenommen wird.