"Bild" sucht G20-Randalierer – "Fahndungsaufrufe sind Aufgabe der Polizei"

von justico.de am 11.07.2017

Der G20-Gipfel fand gerade erst sein Ende in Hamburg. Nun geht es auch darum, Randalierer und sonstige gewalttätige Personen ausfindig zu machen. In den sozialen Netzwerken werden dazu nun viele Fotos vermeintlicher Täter geteilt und zur privaten Fahndung aufgerufen. Bei der Beteiligung an solchen Aufrufen und dem Teilen solcher Beiträge solltet Ihr jedoch eher zurückhaltend sein: Denn nur Strafverfolgungsbehörden dürfen öffentlich nach Personen fahnden. Aber selbst Behörden benötigen für die Veröffentlichung eines Fotos eines Verdächtigen oder eines Zeugen einen richterlichen Beschluss.

Eine Privatfahndung wäre nur dann möglich, wenn die auf den Bildern abgebildete Person persönlich der Nutzung des Bildes zustimmt. Selbst wer nur die Fahndungen anderer Nutzer teilt, muss deshalb mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Betroffene könnte die teilenden Nutzer wegen übler Nachrede anzeigen. Zulässig ist es aber, wenn man Fahndungsaufrufe der Polizei teilt - solange man den Original-Aufruf selbst verbreitet und keinen eigenen Post anlegt. Denn die Aufrufe der Polizei werden nach erfolgreicher Fahndung vollständig gelöscht.

Die gesamte Problematik rund um die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftet, kann zum Anlass genommen werden, noch einmal das Staatshaftungsrecht zu wiederholen.

http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/gzwanzig-147.html