Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH:

Europarechtskonformität der Fristsetzung durch den Verbraucher als Anspruchsvoraussetzung für sekundäre Sachmängelgewährleistungsansprüche

von justico.de am 31.05.2016

Spannende Vorabentscheidungsfrage des LG Hannover - Az. 17 O 43/15 - an den EuGH: Das LG Hannover möchte wissen, ob für sekundäre Gewährleistungsrechte im Verbrauchsgüterkauf eine Fristsetzung notwendig ist. Im zu entscheidenden Fall war eine Frist zur Nachbesserung gerade nicht gesetzt worden: Eine Fristsetzung war nicht durch die Klägerin selbst, sondern lediglich - insoweit wirkungslos - durch ihren Ehemann erfolgt, der nach Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gerade nicht mehr zur Fristsetzung berechtigt war. Nach Auffassung der Klägerin war eine Fristsetzung jedoch nicht nötig, weil der Beklagte im Rahmen des vorherigen Beweissicherungsverfahrens und der folgenden Zahlungsklage über die Mängel informiert worden sei und auch genug Zeit zur Nachbesserung gehabt habe. Nach aktuell geltendem deutschen Recht wäre die Klage unbegründet und somit abzuweisen. Der entscheidende Richter des LG Hannover hat nun das Verfahren ausgesetzt und die Frage nach dem Fristerfordernis dem EuGH vorgelegt.

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