Urheberrechtsverletzung auch schon bei bloßer Verlinkung

von justico.de am 14.12.2016

Das LG Hamburg - Az.: 310 O 402/16 - hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass Betreiber kommerzieller Websites für Links auf Websites mit urheberrechtsverletzenden Inhalten haften. Die Verlinkung auf einer Website stelle eine eigene öffentliche Wiedergabe des bearbeiteten Fotos dar, sodass der Antragsgegner, der einen Link auf eine Internetseite mit urheberrechtswidrigem Inhalt gesetzt hatte, durch die Linksetzung die Urheberrechte des Antragstellers verletzt hat. Kommerzielle Websitebetreiber müssten sich durch Nachforschungen vergewissern, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht wurde, wobei die widerlegliche Vermutung einer Kenntnis der fehlenden Erlaubnis bestehe. Das Gericht bejaht auch das Verschulden der mangelnden Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Zugänglichmachung, denn der Antragsgegner habe es nicht als seine Aufgabe als Linksetzer angesehen, Nachforschungen zum Urheberrechtsschutz des Bildes anzustellen.

http://www.online-und-recht.de/urteile/Haftung-fuer-Links-auf-urheberrechtswidrige-Webseiten-Landgericht-Hamburg-20161118/