Keine wirksame Kündigung via SMS oder WhatsApp

von justico.de am 15.12.2015

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses via "WhatsApp"? - So einfach geht es nicht, so der Oberste Gerichtshof in Wien. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann nicht via Übermittlung eines Fotos des Kündigungsschreibens über "WhatsApp" erfolgen. Dadurch werde die erforderliche Schriftform nicht eingehalten. Eine Kündigung, die nur auf dem Display eines Smartphones erscheine, stelle nicht sicher, dass ihr Empfänger den Inhalt der Erklärung und den Absender derselben ausreichend zuverlässig feststellen kann.

http://wien.orf.at/news/stories/2745251/