Urheberrecht
Ein Plagiat ist eine unerlaubte Verwendung oder Vervielfältigung von Dingen, die andere erdacht oder erarbeitet haben. Der Begriff Plagiat stammt ursprünglich aus dem alten Rom. Das ist ein Indiz dafür, dass Schutz und Diebstahl von geistigem Eigentum bereits damals Themen waren, die zu Streitigkeiten führten. Wirklich relevant wurde das Urheberrecht mit der Erfindung des Buchdrucks um 1440. In der Zeit wurde es leichter Kopien anzufertigen und Texte zu vervielfältigen. Hieraus entwickelte sich im Laufe der Jahre das Urheberrecht, aus dem auch Regelungen zum Thema Zitat hervorgingen. Im Detail gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern im Urheberrecht. Das Ziel ist aber im Kern das Gleiche und die Vorschriften ähneln sich.
Ziel des Urheberrechts ist der Schutz von geistigem Eigentum. Damit sind sowohl Musik- oder Filmstücke, wie auch Bücher oder Bilder gemeint, allgemein werden diese als Werk der Kunst bezeichnet. Erfindungen sind dagegen im Patenrecht geschützt.
Geschützt werden sollen folglich die Eigentumsrechte des Urhebers. Das gilt aber auch für die Rechte der Nachkommen. In Europa gilt, dass ein Werk mindestens 50 Jahre nach dem Tod des Schöpfers geschützt bleibt. Viele Länder haben die Schutzfristen erhöht, so liegt diese in Deutschland bei 70 Jahren. Bei anonymen Werken beginnt die Schutzdauer nicht mit dem Tod des Urhebers, sondern mit dem Datum der Veröffentlichung des Werkes. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Frist von mindestens 90 Jahren.
Ein Verstoß gegen das Urheberrecht zieht in der Regel eine Geldstrafe nach sich, kann aber in schweren Fällen auch mit einer Haftstrafe geahndet werden. Dazu kommen Schadensersatzansprüche des Urhebers. Für Privatpersonen ist dies besonders beim Thema Internet relevant. Das Herunterladen von Musik oder Filmen, kann ebenso wie das illegale Streaming ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein und entsprechend teuer werden. Dennoch halten viele diesen Verstoß für ein Kavaliersdelikt und unterschätzen die strafrechtlichen Konsequenzen.
Auch im Bereich der Wissenschaft, ist das Urheberrecht zu achten. So gab es in der Vergangenheit prominente Fälle, von Verstößen, welche eine Aberkennung des Titels nach sich zogen. Hierbei geht es in der Regel nicht um Schadensersatzansprüche, sondern darum, dass die eigene wissenschaftliche Karriere, beendet ist, wenn das Urheberrecht nicht geachtet wird.