Synopse aller Änderungen

von justico.de am 06.04.2016

Im Verbraucherrecht wurden die §§ 356 ff. des BGB geändert. Dies führt zu Änderungen der Widerrufsrechte bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Verbraucherdarlehensverträgen, inkl. der Regelungen zu verbundenen und zusammenhängenden Verträgen. Auch die §§ 491 ff. (Verbraucherdarlehensverträge) sind betroffen. Es gibt zudem einige neue Paragraphen, u.a. einen § 492b („Zulässige Kopplungsgeschäfte“), einen § 504a („Beratungspflicht bei Inanspruchnahme der Überziehungsmöglichkeit“), einen § 505c („Weitere Pflichten bei grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen“) und einen neuen § 514 („Unentgeltliche Darlehensverträge“).

Anbei eine Synopse mit allen Änderungen: https://www.buzer.de/gesetz/6597/v197345-2016-03-21.htm