Streit um Schutzimpfung: Entscheidung kann bei gemeinsam sorgeberechtigten nichtehelichen Eltern zum Wohl des Kindes auf einen Elternteil übertragen werden

von justico.de am 24.05.2017

Im Zweifel für einen umfassenden Impfschutz: Wie der BGH - Az.: XII ZB 157/16 - gerade entschieden hat, kann dem die Schutzimpfung seines Kindes befürwortenden Elternteil das Alleinentscheidungsrecht übertragen werden. Demnach darf ein getrennt lebender Elternteil, der sich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission richtet, entscheiden, ob sein Kind geimpft wird oder nicht - auch wenn der andere Elternteil kategorischer Impfgegner ist. Die obersten Zivilrichter hatten zu klären, ob Impfungen zu den alltäglichen Angelegenheiten gehören oder von erheblicher Bedeutung sind (§§ 1628, 1687 BGB). Da es sich bei der Frage der Schutzimpfungen um keine alltägliche Angelegenheit handelt, müssen die Eltern grundsätzlich gemeinsam entscheiden. Da diese Einheit zwischen den Eltern im konkreten Fall nicht erzielt werden konnte, bestimmen die Gerichte, wessen Position im Sinne des Kindes ist - hier zugunsten des Vaters und damit für die Schutzimpfungen.

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