Eltern müssen Smartphone-Nutzung ihrer Kinder überwachen

von justico.de am 01.07.2017

Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Bad Hersfeld - F 120/17 EASO - dürfen Kontaktdaten nur mit Einwilligung an WhatsApp weitergegeben werden. Wer also über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung. Die Datenweitergabe sei gegenüber den betroffenen Personen eine deliktische Handlung, man begebe sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Darüber hinaus wurde entschieden, dass, wenn Eltern ihren minderjährigen Kindern ein Smartphone überlassen, sie mit diesen eine Nutzungsvereinbarung treffen müssen. Sie müssen die Nutzung des Smartphones begleiten und beaufsichtigen und sich notfalls noch nicht vorhandene technische Kenntnisse aneignen.

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7876045