Erben eines Facebook-Accounts

von justico.de am 19.01.2016

Nach einem Urteil des LG Berlin - 20 O 172/15 - können Eltern nach dem Tod ihres minderjährigen Kindes den Facebook-Account erben. Der Mutter war von Facebook zunächst der Zugang zu dem Account verwehrt worden. Daraufhin klagte die Mutter dagegen, denn sie erhoffte sich von dem Facebook-Profil Ihres Kindes Informationen zur Klärung der genauen Todesumstände des Kindes. Das Gericht entschied, dass das Erbe auch einen Vertrag mit einem sozialen Netzwerk umfasse, denn dieser sei als sog. "digitaler Nachlass" so zu behandeln wie Briefe oder Tagebücher.

https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/pressemitteilung.431037.php