Schadensersatz bei Streik trotz Friedenspflicht in jedem Fall

von justico.de am 02.08.2016

Mit Urteil vom 26.07.2016 hat das BAG - Az.: 1 AZR 160/14 - nochmals deutlich klargestellt, dass ein Streik, dessen Kampfziel auch auf die Durchsetzung von Forderungen gerichtet ist, die die in einem Tarifvertrag vereinbarte Friedenspflicht verletzen, rechtswidrig ist. Infolgedessen muss die Gewerkschaft der Flugsicherung für einen mehrtägigen Streik im Februar 2012 an den Flughafenbetreiber Fraport Schadensersatz leisten. Das Gericht betonte, dass die Gewerkschaft nicht einwenden könne, die Schäden wären auch bei einem rechtmäßigen Streik entstanden. Der Einwand des sog. "rechtmäßigen Alternativverhaltens" greift damit nicht mehr durch. Die Vorinstanzen hingegen hatten aufgrund dieses Einwandes eine Schadensersatzpflicht abgelehnt.

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&nr=18768