Schadensersatz für Feuerwerk im Stadion

von justico.de am 27.09.2016

Fußballfans aufgepasst: Das Zünden von Knallkörpern im Stadion kann teuer werden - denn nach einem aktuellen Urteil des BGH - VII ZR 14/16 - muss ein Zuschauer dem veranstaltenden Verein für das Zünden eines Knallkörpers im Stadion Schadensersatz zahlen. Der Beklagte zündete während eines Spiels einen Knallkörper, der aufgrund seiner Sprengenergie dem Sprengstoffgesetz unterfällt, und warf ihn in die unteren Ränge. Dort detonierte der Knallkörper und verletzte mehrere Zuschauer. In Folge mehrerer solcher Vorkommnisse verhängte das Sportgericht des DFB gegen den veranstaltenden Verein eine hohe Geldbuße, die der Verein nun als Klägerin vom Beklagten einfordert. Der BGH hat daraufhin entschieden, dass jeden Zuschauer die Verhaltenspflicht trifft, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören. Verstoße er hiergegen durch das Zünden und den Wurf eines Knallkörpers, habe er für die daraus folgenden Schäden zu haften und sie zu ersetzen. Das gelte auch für eine dem Verein wegen des Vorfalls auferlegte Geldstrafe des DFB.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=76014&linked=pm