Radweg entgegen der Fahrtrichtung genutzt - 1/3 Mitverschulden

von justico.de am 07.09.2017

Wie das OLG Hamm - Az.: 9 U 173/16 - entschied, können Fahrradfahrer, die entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg fahren, einen Teil eines Unfallschadens selbst zu tragen haben. Die Klägerin befuhr im November 2013 den linksseitigen Geh- und Radweg. Diesem folgte sie auch, als er nur noch für die Radfahrer aus der entgegengesetzten Richtung freigegeben war. Schließlich kollidierte sie mit einem Auto, wobei sie auf die Motorhaube stürzte und sich schlimmste Verletzungen zuzog. Das Verschulden lag aber nicht nur bei dem Autofahrer, sondern auch die Fahrradfahrerin habe den Unfall mitverschuldet, weil sie den Radweg entgegen der freigegebenen Fahrtrichtung befahren habe. Dass sie diesen nur wenige Meter befuhr, bevor es zu dem Unfall kam, entlaste die Frau dabei nicht. Richtigerweise hätte sie ihn nur noch als Fußgängerin - ihr Fahrrad schiebend - nutzen dürfen.

https://www.justiz.nrw.de/…/PresseOLGs/30_08_2017_/index.php