Sozialgericht Düsseldorf: Spaziergang kann Arbeitsunfall sein

von justico.de am 13.10.2017

Sozialgericht Düsseldorf: Spaziergang kann Arbeitsunfall sein

Nach einem Urteil des Düsseldorfer Sozialgerichts - S 6 U 545/14 - ist ein Arbeitsunfall auch bei einem Sonntagsspaziergang möglich. Der Kläger war an einem Sonntag spazieren gegangen, als er von einem Auto erfasst und verletzt wurde. Die Richter bewerteten den Vorfall als Arbeitsunfall, weil der Geschädigte gerade wegen einer Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall dort zur Kur war. Dort war ihm Bewegung empfohlen worden, damit er abnimmt. Mit dem Spaziergang habe er seiner Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit bei der Gewichtsreduzierung nachkommen wollen, argumentierte der Kläger. Die Berufsgenossenschaft sah darin dagegen keinen Arbeitsunfall, weil der Spaziergang nicht ärztlich verordnet gewesen sei. Die Richter folgten nun hingegen der Argumentation des Klägers, denn der Kläger habe davon ausgehen können, mit dem Spaziergang seine Rehabilitation zu fördern.

 

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