Staatliches Mitverschulden an Aquaplaning

von justico.de am 29.01.2016

Nach einem Urteil des OLG Hamm - Az. 11 U 166/14 - kann auch ein Bundesland Mitschuld an einem Unfall haben: Weil der Fahrbahnbelag auf einem Teil der L 967 zu rutschig war, trägt das Land NRW Mitschuld am Unfall einer Motorradfahrerin. Glücklicherweise entstand durch den Unfall der Motorradfahrerin auf rutschiger Fahrbahn nur ein Sachschaden in Höhe von 2.100 Euro. Diesen Betrag wollte die Fahrerin vom Land NRW ersetzt bekommen. Das OLG Hamm sprach der Fahrerin nun unter Berücksichtigung der Betriebsgefahr des Motorrades 75 % des eingeklagten Schadensersatzes zu. Das Land NRW habe gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen, denn aufgrund der bekannten fehlenden Griffigkeit des Straßenabschnitts wäre eine Sanierung oder zumindest eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit bei Nässe notwendig gewesen.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2015/11_U_166_14_Urteil_20151218.html