Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

Darf der Arbeitgeber den Browserverlauf auswerten?

von justico.de am 01.03.2016

Mal kurz auf dem Firmen-PC die Facebook-News oder die privaten Mails abrufen, obwohl der Chef die private Nutzung untersagt hat? - Keine gute Idee, denn Arbeitgeber dürfen den Browserverlauf des Dienstrechners auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers überprüfen. Voraussetzung dafür sind konkrete Anhaltspunkte für eine private Nutzung des Dienstrechners - im konkreten Fall hatte der Arbeitnehmer den Rechner in einem Umfang von fünf Tagen in einem Monat privat genutzt. Das LAG Berlin-Brandenburg - Az.: 5 Sa 657/15 - urteilte, dass die private Nutzung des Rechners die außerordentliche Kündigung rechtfertige und der Browserverlauf als Beweis herangezogen werden könne.

http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht/5433-private-internetnutzung-am-arbeitsplatz-darf-der-arbeitgeber-den-browserverlauf-auswerten