Nach der Trennung kommt die Löschung

von justico.de am 30.12.2015

Nach einem aktuellen Urteil des BGH - Az. VI ZR 271/14 - müssen intime Fotos nach dem Ende einer Beziehung gelöscht bzw. zurückgegeben werden, wenn die oder der Abgebildete dies verlangt. Der Löschungsanspruch ergibt sich aus § 823 Abs. 1, § 1004 (analog) BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. §§ 22f KUG. Die Abgebildete müsse selbst darüber entscheiden können, wem sie "Einblick in das eigene Geschlechtsleben gewährt". Zwar habe die Klägerin während der Beziehung in die Anfertigung der Aufnahmen eingewilligt - diese Einwilligung sei aber konkludent auf die Dauer der Beziehung beschränkt gewesen. Das Schutzinteresse des Kernbereichs privater Lebensgestaltung der Frau überwiege die schutzwürdigen Belange des Fotografen aus seiner grundrechtlich geschützten Berufsausübungs- bzw. Kunstfreiheit.

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=73173&pos=0&anz=1