Persönlichkeitsrecht

Soweit das Persönlichkeitsrecht als Rechtsgebiet verstanden wird, umfasst es alle mit dem Schutz der eigenen Person in Bild, Sprache und Wort zusammenhängenden Rechtsvorschriften, insbesondere das Persönlichkeitsrecht im eigentlichen Sinne sowie die oftmals damit konkurrierende Meinungs- und Kunstfreiheit.