Mutti muss draußen bleiben

von justico.de am 02.03.2016

Wenn man für mehrere Tage verreist, ist es sinnvoll, jemanden damit zu beauftragen, sich in der WG um die Tiere zu kümmern - beispielsweise die eigene Mutter. Eine solche Beauftragung gibt dieser jedoch nicht das Recht, gleich in die WG für mehrere Tage einzuziehen, wie das OLG Hamm - Az. 11 U 67/15 - nun entschied. Da die Mutter partout die Wohnung nicht verlassen wollte, musste die Polizei anrücken und das Hausrecht der Mitbewohner zwangsweise durchsetzen. Da die Mutter diesen Polizeieinsatz für rechtswidrig hielt, verlangte sie vom Land Nordrhein-Westfalen aufgrund einer Amtspflichtverletzung ein Schmerzensgeld i.H.v. 1.200 Euro, das sie jedoch nicht zugesprochen bekam. Denn von der Klägerin ging durch die Verletzung des Hausrechts eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus. Nur ein zeitweiser Aufenthalt in der Wohnung war durch die Überlassung der Schlüssel gestattet worden. Das Hausverbot musste auch durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden, denn zum einen konnte sich der Mitbewohner nicht anders helfen, da er zur Abendstunde keinen anderen Rechtsschutz erreichen konnte, und zum anderen sei die Frau selbst der Aufforderung durch die Polizeibeamten, die Wohnung zu verlassen, nicht nachgekommen.

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamm-11u67-15-hausrecht-wohngemeinschaft-wg-mutter-dauerhafter-aufenthalt-polizei-platzverweis-zwang/