Vertragsschluss per Whatsapp-Nachricht? - Grundsätzlich durchaus möglich im Rahmen der Vertragsfreiheit. Im konkreten Fall ging es um den Verkauf eines japanischen Sportwagens, welcher für 155.000 Euro verkauft werden sollte. Die Vertragsanbahnung erfolgte dabei per Whatsapp, wobei der Verkäufer nicht wissen konnte, dass der Käufer ein 19-jähriger Schüler aus Unterfranken ist, der völlig mittellos ist und sich ein solches Auto gar nicht leisten kann. Zunächst sollten 100.000 Euro bis Mitte April fällig sein - was der jugendliche Käufer per Whatsapp mit der Floskel "perfekt" bestätigte. Der Verkäufer betrachtete dies als endgültigen Abschluss des Kaufvertrages und verklagte den Schüler daraufhin auf Schadenersatz in Höhe von 20.000 Euro, da dieser den Wagen nicht bezahlen konnte und der Verkäufer diesen nur für einen geringeren Preis verkaufen konnte. Das LG Würzburg sprach dem Verkäufer jedoch keinen Schadenersatz zu, da der Käufer durch das Wort "perfekt" noch keinen Vertragsabschluss gewollt habe, sondern damit nur den Stand der Verhandlungen bestätigen wollte. Auch der Kaufvertragsentwurf sprach für bisherige Vorverhandlungen unter den Vertragsparteien, denn unter dem Punkt "Zahlungsvereinbarung" hieß es, dass der Vertrag „nichtig bis Zahlung“ ist.
http://www.mainpost.de/regional/kitzingen/Schadensersatz;art773,9342836