Imbissbetreiber verlieren kuriosen Bratwurststreit an A9

von justico.de am 05.05.2016

Bei diesem Streit geht es regelrecht um die Wurst: An einer Autobahnraststätte an der A9 (Berlin-Nürnberg) werden Rostbratwürste verkauft – so weit, so normal. Da jedoch die Konzession der Gaststätte, die die Eigentümerin vor Jahren vom Bund erworben hatte, schon vor Jahren abgelaufen ist, will die Verwaltung auf allen Wegen den Weiterverkauf verhindern: Zuletzt wurde das Verkaufsgebäude nun eingezäunt, sodass die Würste mittels eines Korbes und einer Leiter über den Zaun hinweg verkauft werden müssen. Der Behördenpräsident bringt vor, dass die Strecke ausreichend mit Rasthöfen versorgt sei und ein Verkauf an Nutzer des Autobahnparkplatzes nicht gestattet sei. Schlussendlich musste sich nun das Verwaltungsgericht Gera mit dem Streit befassen: Da weder eine Konzession noch eine Sondernutzungsgenehmigung vorhanden sei, sei der Verkauf an der Autobahnraststätte rechtswidrig. Dass die Behörden in den vergangenen Jahren den Verkauf geduldet haben, schaffe keinen Rechtstitel (Az: 3 K 649/14 Ge). Bis das Urteil rechtskräftig wird, ist der Eigentümerin jedoch ein Weiterverkauf möglich.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/imbiss-an-der-a9-darf-bratwurst-nicht-ueber-zaun-verkaufen-14213445.html