Markenrecht
Das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichnungen (kurz: MarkenG) ist ein Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser regelt die Rechte am sogenannten geistigen Eigentum. Dazu gehören beispielsweise Erfindungen oder eben Marken. Der Sinn des Markenrechts besteht darin, Marken in gewerblicher Nutzung vor Missbrauch und Kopie zu schützen und jegliche Güter unverwechselbar zu kennzeichnen.
Was kann unter dem Begriff „Marke“ geschützt werden?
Marken werden in Wort- und Bildmarken unterschieden und können jegliche Bezeichnungen für Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmensnamen sein. Der Markenschutz kann unterschiedliche Reichweiten haben. So kann eine Marke national, europaweit oder international geschützt werden. Damit der Schutz wirksam ist, müssen einige Voraussetzungen beachtet werden.
Voraussetzungen, um eine Marke schützen zu lassen
Im MarkenG sind Schutzhindernisse verzeichnet, die es zu überwinden gilt, wenn eine Marke geschützt werden soll. Dazu gehören unter anderem folgende drei Begrifflichkeiten:
- Eindeutige Unterscheidungseignung: Die Marke muss sich von anderen eindeutig unterscheiden und die darunter vertriebenen Produkte oder Dienstleistung unverwechselbar kennzeichnen.
- Kein Freihaltebedürfnis: Handelt es sich um eine Wortmarke, muss diese so gestaltet sein, dass Wettbewerber in der Beschreibung ihrer eigenen Produkte berechtigterweise nicht eingeschränkt werden. Das wäre der Fall, wenn der Markenname zu allgemein gefasst ist und eine Verwechslung nicht ausschließt.
- Wahrung Guter Glaube: Eine absichtliche Behinderung von Wettbewerbern durch eine Marke ist nicht gestattet.
Entstehung und Anmeldung von Marken
Marken können durch Registrierung (Registermarke), durch hochfrequentierte Benutzung (Benutzermarke) oder durch notorische Bekanntheit (Notoritätsmarke) entstehen. Der sicherste Weg zum Markenschutz führt über die Registrierung der Marke beim Patent- und Markenamt. Die Gebühr startet bei 300 Euro, abhängig von der Klassifizierung der Marke. Mit erfolgreicher Registrierung wird eine Markenurkunde ausgestellt. Nach drei Monaten Widerspruchsfrist darf diese öffentlich verwendet werden.
Klassifizierung von Marken
Die Nizzaer Klassifikation legt 45 Kategorien fest, in welche Marken eingeteilt werden. Damit deckt die anzumeldende Marke spezielle Bereiche ab. Die Benutzung der Kennzeichnung in anderen Bereichen ist somit nicht verboten. Mit der einfachen Registrierung besetzt die Marke drei Kategorien, jede weitere kostet 100 Euro. Der Markenschutz besteht dann für 10 Jahre.